Der Krisenstab des Kreises Unna hat aufgrund des starken Anstiegs der 7-Tage-Inzidenz in der letzten Woche und die Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 200 pro 100.000 EW am heutigen Tag beschlossen, folgende Regelungen im Wege einer Allgemeinverfügung zu erlassen, welche voraussichtlich am Samstag, 17.04.2021, 0:00 Uhr, in Kraft treten soll:
Die Schulen unterrichten im Distanzunterricht. Ausgenommen ist die Beschulung von Abschluss-klassen. Eine Notbetreuung für die Klassen 1-6 ist zu gewährleisten. Dies bedeutet, dass die Form der Beschulung der laufenden Kalenderwoche beibehalten wird. Eine Rückkehr in den Wechselunterricht, so wie landesweit vom MSB vorgesehen, wird damit ausgeschlossen.
Die Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsgrundschule werden in der nächsten Woche demnach weiterhin auf Distanz beschult (Wochenplan, Online-Unterricht).
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